Die fünf Phasen der Mediation

Seit Anfang der 90er Jahre teilt man die Mediation in fünf Phasen ein. Diese Einteilung hat sich als sinnvoll herausgestellt sowohl in der Trennungs- und Scheidungs- Mediation als auch in der Arbeit der Familien-Mediation. 1. Phase: Mediationskontrakt und Auftragsklärung erarbeiten. In der ersten Phase ist es wichtig, dass der Mediator grundlegende Informationen zum Mediationsverfahren gibt, damit ein fundiertes Verständnis über den Ablauf der Mediation vorhanden ist. Danach definieren die Medianten ihren Konflikt, der mit Hilfe der Mediation bearbeitet werden soll. Als nächsten Schritt werden Regeln der Mediation von den Medianten erarbeitet. Diese Regeln betreffen: – Die Kommunikation – Den Umgang mit Informationen – Die Rolle des Mediators Aus den somit erarbeiteten individuellen Regeln wird der Mediationskontrakt formuliert, der als Grundlage für die weitere Arbeit mit den Medianten bildet. 2. Phase Bestandsaufnahme und sammeln relevanter Themen. In diesem Schritt werden die Themen von beiden Medianten auf einer Flipchart gesammelt. Es kann in dieser Phase auch schon eine mögliche Gewichtung der individuellen Themen stattfinden. Anhand dieser Gewichtung wird die Reihenfolge der einzelnen Themen erarbeitet und von den Medianten bestimmt. 3. Phase Die Bearbeitung des Konflikts Nachdem alle Informationen, die für den Konflikt relevant sind gesammelt wurden, können die Medianten Ihre Sicht des Konfliktes äußern. Hierbei besteht die Möglichkeit über Gefühle und Bedürfnisse hinsichtlich des zu lösenden Konfliktes zu sprechen um Verständnis für die unterschiedlichen Sichtweisen zu erlangen. 4. Phase Problemlösung durch Verhandeln In dieser Phase werden Lösungsoptionen entwickelt und bewertet. Wichtig ist, dass vielfältige Lösungsmöglichkeiten gesammelt werden, die sehr individuell und kreativ sein dürfen. Als nächster Schritt werden diese vielfältigen Optionen bewertet und ausgewählt. Die in dieser Phase erarbeitete Lösung, sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden. 5. Phase Eine Vereinbarung definieren Die getroffene Vereinbarung wird noch einmal überprüft und dann vom Mediator meist schriftlich formuliert. Dieser Entwurf sollte nochmals durch einen Fachanwalt überprüft werden. Sollten Alle mit der erarbeiteten Lösung zufrieden sein und rechtlich der Umsetzung nicht im Wege stehen, wird mit den Medianten ein Abschlussritual erarbeitet um den Mediationsprozess zu einem guten Abschluss zu bringen.

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Kontakt

Praxis für Paar- und Familientherapie

Annette Schönbach
Mandlstraße 14
80802 München Schwabing


Tel: 089 38 32 96 86
Email: info@praxis-schoenbach.de

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