Bindungstoleranz-Bindungsintoleranz
Es herrscht in Fachkreisen inzwischen einhellig die Auffassung vor, dass Kinder für eine gesunde Entwicklung einer guten Beziehung zu beiden Elternteilen bedürfen. Von daher ist es wichtig, dass beide Elternteile dazu bereit sind, die Beziehung des jeweils anderen Elternteils zu den gemeinsamen Kindern zu respektieren und zu fördern.
Versucht dagegen ein Elternteil, die Kinder dem anderen Elternteil – beispielsweise durch Verächtlichmachen, totale Vereinnahmung etc. – zu entfremden, werden jene dadurch stark belastet. Entsprechende Verhaltensweisen gelten insofern als ein Beleg für eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit. In vielen Fällen ist mangelnde Bindungstoleranz durch Indizien klar nachweisbar, so dass von einer Befragung der Kinder durch das Gericht abgesehen werden kann.
Bei der Frage ob eine Bindungstoleranz oder Bindungsintoleranz vorliegt geht es darum, wer von den getrennt lebenden Eltern am ehesten die Einsicht besitzt, dass es für das Wohl des Kindes wichtig ist, dass der Kontakt zum jeweils anderen Elternteil bestehen bleibt. Dabei geht es nicht ausschließlich um die Frage der Häufigkeit des persönlichen Kontakts, sondern vielmehr um die Frage, inwieweit der andere Elternteil im Leben des Kindes überhaupt präsent bleibt. Wird beispielsweise der andere Elternteil negiert oder tabuisiert spricht man von Bindungsintoleranz. Entscheidend ist im Rahmen eines häufig zu dieser Frage eingeholten Sachverständigengutachtens auch, ob ein Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil unterstützt. Eine festgestellte Bindungsintoleranz kann bis zum Sorgerechtsentzug führen.