Paar- und familieninterne Konflikte können im ungünstigsten Fall in einem Verfahren vor dem Familiengericht enden. Sei es infolge des endgültigen Scheiterns einer Ehe und dem damit verbundenen Scheidungsprozess; sei es in Kindschaftsangelegenheiten, bei denen mögliche Umgangs- oder Sorgerechtsfragen zu klären sind. Diese Verfahren rauben nicht nur viel Zeit, sondern auch enorm viel Kraft, die man in solch hochsensiblen Phasen des Lebens dringend benötigt, um den sich stellenden Herausforderungen gerecht zu werden. In dieser aufreibenden Phase begleite ich sie gerne.
Mein diesbezügliches Beratungsangebot umfasst:
Von Trennung oder Scheidung betroffene Eltern/Paare:
- Anleitung zu einer zielfördernden Kommunikation mit essentiellen erfahrensbeteiligten, wie Jugendamts-mitarbeitern, Verfahrensbeiständen, Richtern
- Stärkung Ihrer Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz im Rahmen eines Sorge-und/oder Umgangsverfahrens
- Ausarbeitung eines stimmigen und individuell passenden Betreuungsmodells (Residenz-, Wechsel-, Nestmodell) unter maßgeblicher Einbeziehung der Kindeswohlbelange
- Hilfe bei der Wiederannäherung zu entfremdeten Kindern nach Trennung oder Scheidung.
Von Trennung oder Scheidung betroffene Kinder:
- Begleitung bei der Eingewöhnung in eine veränderte Betreuungssituation
- Unterstützung der Kinder in ihrer komplexen Rolle im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens
- Hilfe bei der Wiederannäherung zu entfremdeten Elternteil nach Trennung oder Scheidung
Durch meine Kooperation mit einer familienrechtlich spezialisierten Kanzlei ist – soweit von Ihnen gewünscht – eine umfassende interdisziplinäre Beratung sichergestellt.